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Unterstützung, wenn man sie braucht -
Wie Save Energy Ihnen Zeit einsparen kann.
Für alle Unternehmer in der Sanitär- und Heizungsbranche, Wohnbaugesellschaften, Energieberater und Planungsbüros
Unsere Spezialisten entlasten Sie
Heizlastberechnung nach DIN 12831
Heizlastberechnung nach DIN 12831:
Save Energy GmbH bietet präzise Heizlastberechnungen anhand spezifischer Software, basierend auf Normen wie der DIN 12831. Dabei berücksichtigen wir Gebäudedaten, Isolationswerte, geografische Lage, interne Lasten und Lüftung. Auf dieser Grundlage dimensionieren unsere erfahrenen Fachleute die Heizungsanlage genau, um den Komfort zu maximieren und Energieeffizienz zu gewährleisten.
Die Heizlastberechnungen sind entscheidend für eine genaue Auslegung der Wärmepumpe. Nur durch eine präzise Bestimmung des Wärmebedarfs des Gebäudes können wir sicherstellen, dass die Wärmepumpe optimal dimensioniert ist, um den Bedarf effizient zu decken. Save Energy GmbH steht Ihnen zur Seite, um eine genaue Auslegung der Wärmepumpe zu gewährleisten und den Komfort der Bewohner zu maximieren.
Kontaktieren Sie uns heute, um mehr über unsere Heizlastberechnungsdienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, die Effizienz Ihrer Heizungsanlage zu steigern.
Hydraulischer Abgleich B-Berechnung
Hydraulischer Abgleich B-Berechnung:
Präzise Optimierung für effiziente Wärmeversorgung
Unsere Spezialisten führen präzise Berechnungen für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durch, speziell für Fußbodenheizungen, Heizkörper, Wand- und Deckenheizungen sowie Konvektoren.
Durch die genaue Analyse des Wasserdurchflusses gewährleisten wir eine gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Räumen, was zu erheblichen Energieeinsparungen führt. Sie erhalten nicht nur eine optimale Wärmeversorgung, sondern auch die Gewissheit, dass alle Berechnungen den geltenden Standards entsprechen.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen darüber, wie unsere Berechnungsdienstleistungen Ihnen helfen können, die Effizienz Ihrer Heizungsanlage zu steigern.
Planungsunterstützung im TGA-Bereich
Planungsunterstützung im TGA-Bereich (Technische Gebäudeausrüstung):
Unsere Fachkenntnisse erstrecken sich auf den gesamten Bereich der technischen Gebäudeausrüstung. Wir bieten Ihnen umfassende Planungsunterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Gebäudetechnik den höchsten Standards entspricht. Ob es um Heizung, Lüftung, Klimatisierung oder andere technische Systeme geht, wir stehen Ihnen mit Expertise zur Seite.
Die Save Energy GmbH verfolgt das Ziel, nachhaltige und energieeffiziente Lösungen anzubieten, die sowohl den Komfort als auch die Kosteneinsparungen für unsere Kunden maximieren. Unsere erfahrenen Fachleute stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, von der Analyse bis zur Umsetzung, um sicherzustellen, dass Ihre Gebäudetechnik den höchsten Ansprüchen gerecht wird
Gebäudeaufmaß mit Hilfe eines 3D-Scanner
Gebäudeaufmaß mit Hilfe eines 3D-Scanner
Save Energy GmbH bietet hochmoderne Dienstleistungen für Gebäudeaufmaße durch den Einsatz fortschrittlicher 3D-Scantechnologie. Unsere präzisen Vermessungen ermöglichen eine detaillierte Erfassung der Gebäudestrukturen und -Dimensionen, was eine solide Grundlage für effektive Planungs- und Renovierungsprojekte schafft.
Durch den Einsatz von 3D-Scannern können wir Gebäude schnell und genau erfassen, ohne dabei aufwändige manuelle Messungen durchführen zu müssen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch potenzielle Fehlerquellen und gewährleistet eine höhere Genauigkeit der erfassten Daten.
Unsere erfahrenen Fachleute arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass alle spezifischen Anforderungen und Details Ihres Projekts berücksichtigt werden. Egal, ob es sich um eine Bestandsaufnahme für Renovierung Arbeiten, eine Bauplanung oder eine Immobilienbewertung handelt, unsere Gebäudeaufmaße bieten eine zuverlässige Grundlage für fundierte Entscheidungen und erfolgreiche Projektdurchführungen.
Mit Save Energy GmbH können Sie sich auf präzise und zuverlässige Gebäudeaufmaße verlassen, die Ihnen helfen, Zeit und Ressourcen zu sparen und die Effizienz Ihrer Projekte zu steigern.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Gebäudeaufmaß mit Hilfe von 3D-Scannern zu erfahren und wie wir Ihnen bei Ihren Projekten behilflich sein können.
Hydraulischer Abgleich
Wir berechnen für Ihre Kunden den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Durch präzise Analyse und Optimierung des Heizsystems gewährleisten wir eine gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Räumen. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse und Erfahrung, um Ihre Kunden optimal zu betreuen.
Heizlast
Berechnung
Unsere Heizlastberechnung nach den aktuellen Standards der DIN/TS 12831-1:2020-04.
Mit unserem Service erhalten sie exakte Informationen über die erforderliche Heizleistung für ihre Gebäude, basierend auf den neuesten Normen und Richtlinien.
"3D-Scan-Servicepaket"
Präzises Scannen Ihres Gebäudes mit professionellem Equipment. Bieten Sie beeindruckende Grundrisszeichnungen und bringen Sie Ihr Projekt auf ein neues Level.
Häufig gestellte Fragen
Ist das erste Informationsgespräch nur mit Termin möglich?
Ja.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es uns, unsere volle Aufmerksamkeit auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Fragen zu richten. Durch die Vereinbarung eines Termins können wir sicherstellen, dass wir ausreichend Zeit für Sie reserviert haben und Ihnen eine qualitativ hochwertiges Gespräch bieten können. Dies trägt dazu bei, dass Sie von Anfang an die bestmögliche Unterstützung erhalten und wir auf Ihre spezifischen Anliegen eingehen können. Wir schätzen Ihre Zeit und möchten sicherstellen, dass Sie in einem vorab festgelegten Zeitrahmen die Informationen und Lösungen erhalten, die Sie benötigen.
Ist der hydraulische Abgleich bei Kesseltausch eines Einfamilienhauses Pflicht?
Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, dass ein hydraulischer Abgleich beim Kesseltausch durchgeführt werden muss. Es gibt jedoch mehrere Richtlinien und Vorschriften, die diese Maßnahme ausdrücklich fordern und sogar als verpflichtend betrachten können. Die Vorschriften in der Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) sind jedoch anders. Dort wird festgelegt, dass ein hydraulischer Abgleich bei der Installation eines neuen Heizkessels für das ausführende Fachunternehmen verpflichtend ist. Dies gilt gleichermaßen für Neubauten und Altbauten.
Wann ist der hydraulische Abgleich verpflichtend durchzuführen?
Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" – kurz EnSimiMaV – schreibt den hydraulischen Abgleich von Gaszentralheizungssystemen für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude vor.
Folgende Fristen sind zu beachten:
- Bis zum 30. September 2023 betrifft dies Nichtwohngebäude mit einer beheizten Fläche von mindestens 1.000 Quadratmetern, die unter den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fallen, sowie Wohngebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten.
- Bis zum 15. September 2024 betrifft dies Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten.
Die Verordnung enthält jedoch auch Ausnahmen. Ein hydraulischer Abgleich ist nicht erforderlich, wenn das Heizsystem bereits in der aktuellen Konfiguration abgeglichen wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn innerhalb von sechs Monaten nach dem genannten Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes geplant ist. Ebenso ist kein hydraulischer Abgleich erforderlich, wenn das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem genannten Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll.
Der hydraulische Abgleich ist seit dem 1. Oktober 2022 verpflichtend. Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dieser Maßnahme zugestimmt.
Ist der hydraulische Abgleich förderfähig?
Der Staat unterstützt zwar einen hydraulischen Abgleich im Rahmen der Heizungsoptimierung über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Allerdings ist die verpflichtende Maßnahme nach EnSimiMaV nicht förderfähig. Seit dem 21. September hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Fördervoraussetzungen geändert. Gemäß den neuen Bestimmungen wird die Förderung der Heizungsoptimierung auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche begrenzt.